Unterstützung für Flüchtlinge – ein Überblick
Menschen, die in Österreich um Asyl ansuchen, benötigen Unterstützung. In Wien koordiniert der Fonds Soziales Wien (FSW) die Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde. Die Quote, mit der die Aufteilung auf die einzelnen Bundesländer geregelt ist, wurde 2019 in Wien mit 173 Prozent übererfüllt.
Im Bereich der Flüchtlingshilfe ist Wien beispielhaft in der Erfüllung seiner Aufgaben. Asylsuchende Menschen erhalten im Rahmen der Grundversorgung Leistungen, um ihre täglichen Grundbedürfnisse decken zu können. Dazu zählen:
- Unterkunft oder Mietzuschuss
- Verpflegung
- Sozialberatung und soziale Betreuung
- Krankenversicherung
- Finanzielle Unterstützung für Schulbedarf und Kleidung
Menschen in der Wiener Grundversorgung leben entweder in privaten Wohnungen oder in organisierten Quartieren. Der FSW fördert diese Wohnplätze für Erwachsene, Familien und unbegleitete Minderjährige in Kooperation mit Partnerorganisationen und sichert die Qualität der Versorgung und Betreuung der KundInnen.
Integration ab Tag 1
Neben der Grundversorgung ist die Planung und Steuerung des Programmes „Integration ab Tag 1“ eine wichtige Kernaufgabe der Abteilung Wiener Flüchtlingshilfe (WFH). In Wien erhalten Flüchtlinge schon während des Asylverfahrens Zugang zu Integrationsmaßnahmen wie Deutschkursen, Bildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten. So vermittelt die Wiener Bildungsdrehscheibe AsylwerberInnen in Sprachkurse und weiterführende Bildungsangebote. Diese Integrationsmaßnahmen unterstützen Menschen mit Fluchterfahrung dabei, am gesellschaftlichen Leben in Wien teilzuhaben und bereiten sie auf den Zugang zum Arbeitsmarkt vor.
Überführung der Leistungen der Wiener Flüchtlingshilfe in die FSW-Förderlogik
Mit Beginn des Jahres 2019 wurden die Beratungsstellen der Grundversorgung in die Förderlogik des FSW überführt. Als Voraussetzung für die Überführung weiterer Grundversorgungsleistungen in die Förderlogik, zum Beispiel im Bereich von Wohneinrichtungen, wurden 2019 zwei spezifische Förderrichtlinien für Leistungen der Wiener Flüchtlingshilfe finalisiert. Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus und der damit einhergehenden Ausnahmesituation wurde beschlossen, das Inkrafttreten auf den 1.1.2021 zu verschieben. Danach sollen alle Leistungen und Förderungen im Rahmen der Wiener Flüchtlingshilfe nach den bewährten Abläufen des FSW-Förderwesens angeboten werden. Die Überführung in die FSW-Prozesse verbessert und sichert die Qualität, die Steuerung und die Transparenz.
19.660
hilfs- und schutzbedürftige Fremde
waren insgesamt in Grundversorgung.
290
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
wurden durchschnittlich pro Monat betreut.
73.600
Beratungsgespräche
wurden in geförderten Beratungseinrichtungen geführt.
28
Grundversorgungsstandorte
gab es 2019 in Wien.