Mitsprache erwünscht
Zum ersten Mal wird der KundInnen-Rat des Fonds Soziales Wien (FSW) gewählt. Damit wird ein wichtiges Instrument der gesellschaftlichen und politischen Teilhabe geschaffen. Nach dem Projektstart standen 2019 die Planung der Wahl und die Information der KundInnen im Mittelpunkt. Zahlreiche KandidatInnen konnten gewonnen werden.
Was ist für KundInnen der Behindertenhilfe des FSW wichtig, wenn es um neue Leistungen geht? Worauf muss bei der Planung eines Angebots besonders geachtet werden? Und wie kann Feedback noch besser berücksichtigt werden? Bei diesen und vielen weiteren Fragen sollen die KundInnen der FSW-Behindertenhilfe möglichst stark eingebunden sein.
Als demokratisch gewähltes Gremium wird künftig der FSW-KundInnen-Rat dafür zuständig sein, die Interessen und Anliegen der Kundinnen und Kunden der Behindertenhilfe gegenüber dem FSW zu vertreten. Die Mitglieder des Rates unterstützen auch bei der Weiterentwicklung bestehender Angebote oder der Gestaltung neuer Leistungen.
Mitmachen und mitbestimmen
Das Fundament des KundInnen-Rates bildet die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Im Artikel 29 der UNBRK wird die „Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben“ von Menschen mit Behinderung eingefordert. Bereits 2018 hat ein Projektteam mit der Konzeptionierung begonnen. Im Frühjahr 2019 hat die Geschäftsführung den Auftrag zur Projektdurchführung erteilt. Je sieben HauptvertreterInnen und sieben StellvertreterInnen werden den Rat bilden. Die Mitglieder werden für fünf Jahre gewählt, die Wahl ist für 2020 geplant.
Großes Interesse, enge Zusammenarbeit
Bei den KundInnen ist das Projekt auf reges Interesse gestoßen. Das Projektteam präsentierte das Vorhaben in den Trägereinrichtungen der Behindertenhilfe. SelbstvertreterInnen wurden informiert, um als MultiplikatorInnen das Projekt unter den KundInnen noch bekannter zu machen. Auf mehreren Informationsveranstaltungen sprach das Projektteam zudem gezielt jene KundInnen an, die nicht über Trägereinrichtungen erreicht werden können, beispielsweise Menschen, die geförderte Leistungen wie Gebärdensprachdolmetschen, Persönliche Assistenz oder Arbeitsintegration beziehen. Ergänzend dazu hat das Projektteam wichtige Partner wie den Dachverband Wiener Sozialeinrichtungen, die Interessenvertretung der Menschen mit Behinderung sowie eine Begleitgruppe, die von acht Menschen mit Behinderung gebildet wird, immer miteinbezogen.
„Der FSW verfolgt gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention konsequent das Ziel, die Kundinnen und Kunden der Behindertenhilfe in den Mittelpunkt seiner Arbeit zu rücken. Mit der Wahl des FSW-KundInnen-Rats wird hier angeknüpft und ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Mitsprache und Partizipation gesetzt.“
Vielfältiges KandidatInnenfeld
Bei den Informationsterminen ging es auch darum, KundInnen für eine Kandidatur für das neue Gremium zu begeistern. Mit allen Interessierten wurden in einem persönlichen Gespräch Aufgaben und Pflichten der RätInnen besprochen. Um für den FSW-KundInnen-Rat kandidieren zu können, müssen KandidatInnen mindestens 18 Jahre alt und KundInnen der FSW-Behindertenhilfe sein. Die fast 9.000 Wahlberechtigten können aus einem breiten KandidatInnenfeld wählen: 35 Personen aus den unterschiedlichen Leistungsbereichen stellen sich zur Wahl. Ende 2019 wurde mit www.kundinnenrat.fsw.at eine neue Webseite entwickelt. Hier finden sich alle Informationen, Hintergründe und Neuigkeiten rund um die bevorstehende Wahl und das Gremium – und alle KandidatInnen stellen sich vor.
35
KandidatInnen
stellen sich zur Wahl.
7
HauptvertreterInnen und 7 StellvertreterInnen
bilden den Rat.
Rund 9.000
KundInnen
sind wahlberechtigt.